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Die Liegenschaftskarte wurde früher Flurkarte genannt. Diese damalige Flurkarte, die auf dem Katasteramt zu beantragen war, wurde auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Auf dieser Flurkarte sind amtliche Kennzahlen zu finden. Diese sind die Flurstücksnummer oder die Lage des Grundstücks. Sie soll zudem eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften darstellen können. Dadurch bildet Sie die amtliche Grundlage des Grundbuchs und deren Grundstücke. Dadurch ist das Eigentum an Grund und Boden gesichert. Die Flurkarte ist mittlerweile durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) abgelöst worden. Diese in Bayern auch DFK genannte Liegenschaftskarte stellt als bildlicher Teil zusammen mit dem Automatisierten Liegenschaftsbuch das Liegenschaftskataster dar.

Reallast

Eine Reallast ist das Recht auf eine wiederkehrende Leistung aus einem Grundstück. Diese Leistung ist in der Regel nicht finanziell. Sondern besteht aus Sachleistungen oder Dienstleistungen. Wurde mit einem Grundstückseigentümer eine Belastung vereinbart, so entsteht...

Zweckbestimmungserklärung

Die Zweckbestimmungserklärung ist ein Begriff aus den Baufinanzierung der im Zusammenhang mit der Beleihung einer Immobilie durch eine Grundschuld verwendet wird. Eine Zweckbestimmungserklärung vereinbart schriftlich und rechtsverbindlich zwischen einem...

Objektanalyse

Als Objekte werden im Bereich der Immobilien in der Regel Häuser oder Wohnungen bezeichnet. Eine Analyse dieser Immobilie dient verschiedenen Zielen. Zum einen der Zielgruppenfindung und zum anderen der Preisfindung. Es werden alle Mängel sowie alle Vorteile, die...