Seite wählen
Der Begriff Altbau ist nicht allgemeingültig definiert. Es werden Immobilien als Altbau definiert, wenn Sie ein gewisses Alter Vorweisen können. Dabei ist eine spezielle Definition wie etwa bei den verschiedenen Stilen der Baugeschichte wie Romanik, Gotik, Renaissance oder Judenstil nicht notwendig. Daher werden Altbauten auch den verschiedenen Epochen der Baugeschichte zugeordnet und können häufig unter Denkmalschutz stehen. Altbauten sind bei guter Sanierung oder Modernisierung wegen des besonderen Flairs bei vielen Interessenten sehr beliebt.

Gesetzlich betrachtet, gibt es bei dem Begriff Altbau keine Gesetzliche Grundlage. Gebräuchlicherweise wird dieser Begriff für älter Gebäude, meist vor den 50er Jahren, verwendet.

Stand: 2020

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird bei eigenen Immobilien regelmäßig fällig. Ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt spielt dabei keine Rolle. Die Höhe der Steuer auf das Eigentum oder auch Erbbaurechten, variiert jeweils von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich....

Exposé

Ein Exposé präsentiert eine Immobilie die zum Verkauf oder zur Vermietung steht. Es dient der optimalen Vermarktung und dem Vertrieb- Durch das Exposé soll ein erster Eindruck eines Objektes entstehen. Es listet die wichtigsten Fakten und Eigenschaften auf um...

Abschreibung

Die Abschreibung (AfA - Absetzung für Abnutzung) erfasst die Wertminderung von Anlagegütern durch Abnutzung oder dem natürlichen Verschleiß. Es wird in lineare, degressive Abschreibung, sowie der Abschreibung nach Leistung unterschieden. Bei einer linearen...