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Eine Courtage in Bezug auf Immobiliengeschäft ist eine Maklerprovision. Dieses Honorar erhält ein Immobilienmakler beim erfolgreichen Abschluss einer Immobiliengeschäftes. Bei diesem Vertrags-Abschluss kann es sich um einen Kauf oder Verkauf einer Immobilie handeln. Zudem kann der Abschluss für einen Mietvertrag einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes honoriert werden. Die genaue Höhe der zu zahlenden Makler-Courtage ist unterschiedlich und kann von den enthaltenden Leistungen abhängen. In einigen Fällen wird im Exposé oder dem Aushang eine genaue Angabe gemacht. Es gibt über die Höhe der Courtage mehrere Regelungen die z. B. im Wohnungsvermittlungsgesetz geregelt sind.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 – 853)
Mäklervertrag (§§ 652 – 656)
Allgemeine Vorschriften (§§ 652 – 655)
§ 652 Entstehung des Lohnanspruchs
§ 653 Mäklerlohn
§ 654 Verwirkung des Lohnanspruchs
§ 655 Herabsetzung des Mäklerlohns

Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG
Stand: 2020

Alleinauftrag

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