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Unter Grundriss werden zeichnerische Darstellungen bezeichnet, die zweidimensional eine Räumlichkeit abbilden. Sie sind maßstabsgetreue Zeichnungen um Räume und ihre Dimensionen darzustellen. So lässt sich gut zeigen wie groß diese Räume sind und welche Lage diese besitzen. Bei der Erstellung eines Grundrisses, können professionelle Dienstleister beauftragt werden. Diese verwenden in der Regel Computerprogramme dafür. Ein Grundriss sollte Länge und Grundfläche sowie Eingänge und Türen, Außenwände, Breit und Höhe der Innenwände Abbilden.

Lesen Sie auch in der Verordnung:

Bauprüfverordnung BauPrüfVO
Allgemeine Vorschriften (§§ 1 – 8)
§ 4 Prüfung der bautechnischen Nachweise

Rechtsprechung vorhanden: OVG/VG

Stand: 2020

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird bei eigenen Immobilien regelmäßig fällig. Ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt spielt dabei keine Rolle. Die Höhe der Steuer auf das Eigentum oder auch Erbbaurechten, variiert jeweils von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich....

Teileigentum

Als Teileigentum bezeichnet das Wohnungseigentumsgesetz das Sondereigentum an Räumen. Bei einem Teileigentum, der im Wohnungseigentumsrecht zum Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes gehört, wird der Aufteilungsplan dazu, normalerweise...

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Damit einzelne Teile einer Immobilie verkauft werden können, kann separates Wohnungseigentum gebildet werden. Diese Separation wird durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich diese einzelnen Teile vom Rest der Immobilie...