Seite wählen

Unter Sondernutzungsrecht versteht man im Bereich der Immobilienwirtschaft eine Befugnis, die einen Teil einer Gemeinschaftsnutzung extrahiert und diesen Teil unter Ausschluss der anderen Miteigentümer einem berechtigten Eigentümer einräumt. So können dadurch bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums alleine und unter Ausschluss der anderen Miteigentümer genützt werden. Häufig werden Sondernutzungsrechte bei Stellplätzen oder Gartenflächen vergeben.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Wohnungseigentumsgesetz WEG
Wohnungseigentum (§§ 1 – 30)
Begründung des Wohnungseigentums (§§ 2 – 9)
§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
§ 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers

Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG

Stand: 2020

Gemarkung

Eine Gemarkung ist ein größeres Gebiet, meist in einer Gemeinde, mit zusammenhängenden Fluren. Die Gemarkung ist eine Flächeneinheit des Liegenschaftskatasters. Das Katasteramt führt für jede Gemarkung eine Gemarkungskarte. Diese Gemarkung ist die größte...

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Damit einzelne Teile einer Immobilie verkauft werden können, kann separates Wohnungseigentum gebildet werden. Diese Separation wird durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich diese einzelnen Teile vom Rest der Immobilie...

Maklercourtage

Die Maklercourtage ist beim Immobiliengeschäft eine Maklerprovision. Dieses spezielle Honorar erhält ein Immobilienmakler beim erfolgreichen Abschluss einer Immobiliengeschäftes. Bei diesem Vertrags-Abschluss kann es sich um einen Kauf oder Verkauf einer Immobilie...